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Weinbrand aus Italien

Der Weinbrand ist EU-weit ein geschützter Begriff für eine Spirituose, deren Alkoholinhalt vollständig aus Wein stammt. Der Mindestalkoholwert muss 36 % Vol. betragen. Um sich Weinbrand nennen zu dürfen, müssen sie die verschiedensten Kriterien erfüllen.

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Weinbrand - seit Jahrhunderten an unserer Seite

Weinbrand gehört zu den ältesten Spirituosen der Welt. Schon seit 1000 Jahren sind sie unter uns. In Europa verbreiteten sie sich im Hochmittelalter und wurden erstmal nur für medizinische Zwecke verwendet. Schon seit dem 20. Jahrhundert wurde der Begriff innerhalb der EU gesetzlich geregelt. Es sind Weindestillate, sprich aus Wein gebrannte Spirituosen. Die verschiedenen Kriterien sind unter anderem eine Mindestalkoholgrenze und eine Mindestreifezeit im Eichenholzfass, zudem noch eine Freiheit von Aromazusätzen. Der Name "Brandy" stammt von dem mittelniederdeutschen Wort "brandewin", was zuerst "brandy wine" hieß. Dieser verbreitete sich europaweit, gerade in England, Italien und Spanien wurde er verwendet. Die EU hat die Begriffe Brandy und Weinbrand gleichgesetzt. Durch die Herstellung in verschiedenen Ländern gibt es verschiedene Weinbrandspezialitäten, wie zum Beispiel "Asbach Uralt" oder "Chantré" aus Deutschland. Der Begriff Cognac war vor 1920 fälschlicherweise weit verbreitet. Denn Cognac war eine Weinbrandspezialität, die aus einem geschützten Gebiet in Frankreich kommt. Dies wurde nach der Niederlage im ersten Weltkrieg im Versailler Vertrag festgelegt, woraufhin Deutschland "Brandwein" als offiziellen Begriff einführte.

In Italien werden auch schon seit mehreren Jahrhunderten Brandy-Spezialitäten hergestellt, die allerdings nicht so bekannt sind wie der Cognac. Doch auch den Vecchia Romagna kennt man. Er besteht ausschließlich aus Weißweinen aus Emilia-Romagna, einer nördlicheren Regionen von Italien. Die Lagerung findet meist in Limousin-Fässern statt. Dies sind Fässer aus französischer Limousin-Eiche, die sehr beliebt ist für die Lagerung von Spirituosen und Destillaten.

Verschiedene Kriterien für Brandy

Damit er sich wirklich Brandwein schimpfen darf, muss er diverse Voraussetzungen erfüllen. Er muss aus Wein bestehen, also vergorenen Trauben und einen Mindestalkoholwert von 36 % Vol. aufweisen. Außerdem müssen sie mindestens 6 Monate in Fässern reifen, wenn das Fass allerdings größer als 1000 Liter fassen kann, mindestens 12 Monate. Durch das Lagern in den Holzfässern bekommen sie ihre typische Farbe, ihren Geschmack und auch ihren Duft. Es darf zusätzlich kein Aroma zugesetzt werden, die nicht nach traditionellen Herstellungsverfahren erlaubt sind. Laut EU-Definition gibt es noch mehr Kriterien, doch das sind zumindest die wichtigsten, wie wir finden.

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